Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der Livesystems Holding AG sowie deren Tochtergesellschaften in Bezug auf die Ausstrahlung von Werbemitteln über das digitale Medium der entsprechenden Gesellschaft. Obwohl im nachfolgenden Text der Einfachheit halber nur von der Livesystems AG die Rede ist, gelten die nachfolgenden AGBs ausdrücklich für alle Tochtergesellschaften der Livesystems Holding AG. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Vertragsabschluss über die zu diesem Zeitpunkt gültige Fassung der AGB zu informieren. Massgebend ist der deutsche Text. Abweichende Bestimmungen sind nur dann verbindlich, wenn die Parteien sie schriftlich vereinbart haben.
1. Vertragsparteien und Gegenstand
Der Kunde bestellt die Werbeausstrahlung bei der Livesystems AG. Werbeausstrahlungen können entweder online oder durch Versand des Werbemittels samt unterschriebenen Vertragsunterlagen per Post oder per E-Mail gemäss Bestellformular bestellt werden.
Mit jeder Bestellung schliessen die Livesystems AG und der Werbekunde (zusammen nachfolgend: die Parteien) einen Vertrag ab.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) regeln das vertragliche Verhältnis zwischen der Livesystems AG und dem Kunden, der Werbeausstrahlungen bestellt hat (nachfolgend: Werbekunde).
Der Werbekunde anerkennt, dass die AGB integrierenden Bestandteil des Vertrags zwischen ihm und der Livesystems AG bilden.
2. Zustandekommen, Dauer und Beendigung des Vertrages
Das Vertragsverhältnis kommt zustande:
– falls der Vertrag über das Webeinterface unter der URL-Adresse www.livesystems.ch abgeschlossen wird, wenn der Werbekunde sein Angebot über das Webinterface elektronisch an die Livesystems AG zugeschickt hat, diese Bestellung auf den Server der Livesystems AG empfangen wurde und die Livesystems AG dem Werbekunden eine schriftliche Bestätigung (E-Mail ausreichend) zugeschickt hat;
– oder falls der Vertrag per Post oder per E-Mail abgeschlossen wird, durch die Unterzeichnung des Bestellformulars durch den Werbekunden und die Gegenzeichnung des Bestellformulars durch die Livesystems AG ;
– oder falls die Auftragsbestätigung per Post oder per E-Mail abgeschlossen wird. Der Vertrag ist rechtsgültig sofern die Auftragsbestätigung nicht innert 5 Arbeitstagen von Seiten des Kunden schriftlich storniert wird.
Falls weder eine schriftliche Bestätigung noch eine Gegenzeichnung seitens der Livesystems AG erfolgen sollte, gilt die erste Werbeausstrahlung des Werbemittels als Annahme der Offerte (Bestellung) durch die Livesystems AG .
Das Vertragsverhältnis ist zeitlich befristet. Es endet mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Dauer. Ausnahme dazu bilden abgeschlossene Abonnemente. Solche Produkte sind entsprechend bezeichnet (z.B. Abo).
Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jederzeit vorbehalten. Die Livesystems AG kann den Vertrag insbesondere dann fristlos auflösen, wenn der Werbekunde die geschuldete Vergütung nicht rechtzeitig bezahlt, gegen das geltende Recht, gegen die AGB, gegen weitere Vertragsbestandteile oder gegen andere Verhaltensregeln (z.B. Netiquette) verstösst oder die Dienstleistungen zu rechts- oder sittenwidrigen Zwecken missbraucht. Schadenersatz und weitere Ansprüche der Livesystems AG bleiben vorbehalten.
3. Rücktritt vom Vertrag
a) Der Kunde kann vom Vertrag nach Vertragsabschluss gem. Ziff. 2 mit nachstehenden Kostenfolgen zurücktreten. Die Livesystems AG ist vom Kunden schriftlich über den Rücktritt zu informieren, wobei das Eingangsdatum der Information bei der Livesystems AG massgebend ist.
b) Zu beachten sind nachstehende Kostenfolgen:
– keine Kostenfolge bei einem Rücktritt innert 14 Tagen ab Bestellung, wenn zwischen dem Rücktritt und der ersten Ausstrahlung wenigstens 14 Tage liegen.
– bei Verträgen mit einer Laufzeit, die kürzer als ein Jahr ist jeweils in % des Rechnungsbetrags:
– bis 8 Wochen vor Ausstrahlungsbeginn: 20%, 7 bis 6 Wochen vor Ausstrahlungsbeginn: 50%, ab 5 Wochen vor Ausstrahlungsbeginn: 100%
– bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr jeweils in % des Preises für eine Ausstrahlungsperiode:
– bis 12 Wochen vor Ausstrahlungsbeginn: 50%, 11 bis 5 Wochen vor Ausstrahlungsbeginn: 75%, ab 4 Wochen vor Ausstrahlungsbeginn: 100%
Anderslautende Vereinbarungen können zwischen dem Kunden und der Livesystems AG schriftlich festgehalten werden.
c) Teilrücktritte und zeitliche Verschiebungen in Folgeperioden sind Rücktritten gleichgestellt.
4. Rechte und Pflichten des Werbekunden
a) Bezüglich der erforderlichen Rechte für die Werbeausstrahlung
Der Werbekunde sichert der Livesystems AG zu, dass er die erforderlichen Rechte über sämtliche Informationen und Elemente, die er zur Werbeausstrahlung benötigt, besitzt. Der Werbekunde stellt die Livesystems AG auf erste Aufforderung hin von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher sowie sonstiger gesetzlicher Bestimmungen entstehen können.
b) Bezüglich des Inhaltes und der Gestaltung des Werbemittels
Der Werbekunde ist für den Inhalt und die Gestaltung der auszustrahlenden Werbemittel alleine verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Branchenregeln einzuhalten und ist diesbezüglich gegenüber der Livesystems AG verantwortlich. Namentlich rechts- und sittenwidrige Inhalte (wie z.B. Pornografie, Gewaltdarstellungen, rassistische äusserungen, Aufrufe zu Straftaten, Verletzung von Persönlichkeitsrechten und von anderen Rechten Dritter sowie Beleidigungen) sind strikte untersagt; Tabak- und Alkoholwerbungen sind nur in gewissen Gebieten zulässig. Der Kunde stellt hierfür der Livesystems AG einen Entwurf zur Verfügung. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, müssen deutlich als Werbung kenntlich gemacht werden. Werbemittel müssen sich von der Darstellung der Newsinformationen und den Informationen des Verkehrsbetriebes unterscheiden.
Der Werbekunde darf grundsätzlich in derselben Werbeausstrahlung nicht für mehrere Produkte oder Unternehmen werben. Ausnahmen sind nach Rücksprache und mittels ausdrücklicher Zustimmung per E-Mail durch die Livesystems AG möglich.
Politische Werbemittel unterstehen zahlreichen behördlichen Vorschriften. Der Kunde zeigt der Livesystems AG an, wenn ein Werbemittel ein politisches Sujet beinhaltet. Der Livesystems AG sind die politische Partei oder Organisation und der Autor des Werbemittels stets schriftlich bekannt zu geben. Die Transportunternehmen sind berechtigt, die Ausführung der Werbung von ihrer Zustimmung abhängig zu machen. Der Kunde stellt hierfür der Livesystems AG einen Entwurf zur Verfügung.
c) Bezüglich der Einhaltung von technischen Angaben, von Fristen und bezüglich der Datensicherheit
Der Werbekunde ist für die Lieferung der auszustrahlenden Werbemittel entsprechend der jeweils geltenden technischen Angaben verantwortlich. Sind diese technischen Spezifikationen nicht vollständig erfüllt, ist die Livesystems AG befugt, die Werbemittel nicht zu publizieren, bis die entsprechenden technischen Spezifikationen korrekt umgesetzt sind. Die Kosten und Folgen im Zusammenhang mit zu spät oder mangelhaft gelieferten Daten trägt der Kunde.
Der Werbekunde ist für die Einhaltung der durch die Livesystems AG kommunizierten Anlieferungsfristen verantwortlich.
Bei nicht ordnungsmässiger Anlieferung des Werbemittels (insbesondere verspäteter Anlieferung oder technischer Ungeeignetheit oder Mängel) übernimmt die Livesystems AG keine Gewähr für die vereinbarte Werbeausstrahlung des Werbemittels. Demgegenüber kann die Livesystems AG dem Werbekunden den für die vereinbarte Werbeausstrahlung geschuldeten Preis in Rechnung stellen, wenn die Werbeausstrahlung aus Umständen, die der Werbekunde zu vertreten hat, unmöglich wird. Folgende Videoformate sind zulässig: mpg, mov, avi und flv. Ausnahmen sind nach Rücksprache und mittels ausdrücklicher Zustimmung per E-Mail durch die Livesystems AG möglich.
Bei der Übermittlung von Werbemitteln trägt der Werbekunde das Risiko des Datenverlusts oder der Datenbeschädigung. Er ist auch verantwortlich für die Datensicherheit.
d) Bezüglich Mängel des Werbemittels bzw. der Werbeausstrahlung
Der Werbekunde hat das Werbemittel unverzüglich nach der ersten Werbeausstrahlung zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist beginnt mit der ersten Werbeausstrahlung und endet nach Ablauf von zwanzig Prozent (20%) der Vertragsdauer, spätestens aber nach zwei (2) Arbeitstagen. Unterlässt der Werbekunde die Mängelrüge in der genannten Zeitspanne, so gilt die Werbeausstrahlung als genehmigt.
Sonstige Ansprüche des Werbekunden gegenüber der Livesystems AG, insbesondere auf vollständige oder teilweise Auflösung des Vertragsverhältnisses oder auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
e) Bezüglich der inhaltlichen Änderung des Werbemittels und der zeitlichen Verschiebung der Werbeausstrahlung
Änderungen des Inhalts des Werbemittels können während der Vertragsdauer unter Einhaltung der AGB vom Werbekunden selbst vorgenommen werden. Der Werbeinhalt darf nicht so verändert werden, dass für andere Produkt oder andere Unternehmen geworben wird.
Der Antrag um Verschiebung des vereinbarten Zeitpunktes einer bereits gebuchten Werbeausstrahlung ist nur an Werktagen möglich und muss ein (1) Arbeitstag vor dem vereinbarten Aufschaltungstermin unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazitäten der Livesystems AG per E-Mail () mitgeteilt werden. Eine solche Verschiebung ist grundsätzlich nur vor dem Beginn der Vertragsdauer zulässig und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Livesystems AG. Der Werbekunde hat keinen Anspruch auf Verschiebung. Weitere Verschiebungen müssen mit der Livesystems AG frühestmöglich vorbesprochen werden. Für den neuen Zeitpunkt der Werbeausstrahlung gelten die jeweils aktuellen Konditionen und Preise.
f) Bezüglich der inhaltlichen Änderung des Werbemittels und der zeitlichen Verschiebung der Werbeausstrahlung
Änderungen des Inhalts des Werbemittels können während der Vertragsdauer unter Einhaltung der AGB vom Werbekunden selbst vorgenommen werden. Der Werbeinhalt darf nicht so verändert werden, dass für andere Produkt oder andere Unternehmen geworben wird.
Der Antrag um Verschiebung des vereinbarten Zeitpunktes einer bereits gebuchten Werbeausstrahlung ist nur an Werktagen möglich und muss ein (1) Arbeitstag vor dem vereinbarten Aufschaltungstermin unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazitäten der Livesystems AG per E-Mail () mitgeteilt werden. Eine solche Verschiebung ist grundsätzlich nur vor dem Beginn der Vertragsdauer zulässig und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Livesystems AG. Der Werbekunde hat keinen Anspruch auf Verschiebung. Weitere Verschiebungen müssen mit der Livesystems AG frühestmöglich vorbesprochen werden. Für den neuen Zeitpunkt der Werbeausstrahlung gelten die jeweils aktuellen Konditionen und Preise, die auf dem Webinterface unter der URL-Adresse www.livesystems.ch angegeben werden.
g) Bezüglich der Haftung
Der Werbekunde ist für den Inhalt und die Gestaltung des Werbemittels sowie für den Besitz aller Rechte (namentlich Immaterialgüterrechte), die zur Werbeausstrahlung erforderlich sind, allein verantwortlich. Wird die Livesystems AG selbst, ein Organmitglied oder ein Mitarbeiter der Livesystems AG (nachfolgend: der Betroffene) im Zusammenhang mit einer Werbeausstrahlung straf-, zivil- oder verwaltungsrechtlich zur Verantwortung gezogen, so stellt der Werbekunde den Betroffenen von allen Ansprüchen frei und haftet für den Schaden. Genugtuungsansprüche des Betroffenen bleiben vorbehalten. Der Werbekunde haftet insbesondere auch für diesbezügliche Anwalts- und Gerichtskosten.
5. Rechte und Pflichten der Livesystems AG
a) Allgemeines
Die Livesystems AG erbringt gegenüber dem Werbekunden die vereinbarten Leistungen grundsätzlich zu den unter www.livesystems.ch publizierten Konditionen. Sie kann davon jederzeit und voraussetzungslos abweichen. Bei Abweichungen ist der in der Auftragsbestätigung der Livesystems AG angegebene Preis massgebend.
Die Livesystems AG kann ihre Dienstleistungen jederzeit weiterentwickeln und aus sachlichen Gründen in angemessener Weise anpassen. Insbesondere kann die Livesystems AG zur Leistungserbringung ohne Zustimmung des Werbekunden Dritte beiziehen. Solche Anpassungen gelten nicht als Vertragsänderung. Die Angemessenheit einer Anpassung wird vermutet.
Der Livesystems AG bleibt es frei, ihre Dienstleistungen jederzeit zu ändern oder Preisänderungen vorzunehmen.
b) Ablehnungs- und Sperrungsrecht
Die Livesystems AG hat jederzeit das Recht, Werbebestellungen ohne Begründung abzulehnen oder deren Werbeausstrahlung zu sperren.
Die Livesystems AG behält sich insbesondere vor, Werbemittel aufgrund deren Inhalte, Form oder technischer Qualität sowie aufgrund von Eigenschaften des Werbekunden abzulehnen oder deren Werbeausstrahlung zu sperren. In einem solchen Fall wird die Livesystems AG ihren Entscheid dem Werbekunden innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen mitteilen. Der Werbekunde kann der Livesystems AG in der Folge eine geänderte, revidierte und den Anforderungen von Livesystems AG entsprechende Version des Werbemittels vor Ablauf der Vertragsdauer nachliefern. Der Werbekunde kann aus dem Umstand, dass während der Sperrdauer keine Werbeausstrahlung erfolgte, keine Ansprüche gegen die Livesystems AG ableiten. Demgegenüber behält die Livesystems AG ihren Anspruch auf die vereinbarte Vergütung während dieser Periode, selbst wenn die Werbeausstrahlung nicht erfolgt sein sollte. Allfällige der Livesystems AG entstehende Mehrkosten sind vom Werbekunden zu tragen.
c) Gewährleistung bzw. Gewährleistungsausschluss
Auf den digitalen out of home Medien der Livesystems AG
Die Livesystems AG gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen einen technisch hohen Standard für das Funktionieren ihres digitalen Mediums sowie für eine örtlich- und termingerechte Wiedergabe der Werbeausstrahlung. Der Werbekunde nimmt jedoch ausdrücklich zur Kenntnis, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, eine jederzeitige fehlerfreie Werbeschaltung bzw. -ausstrahlung sicherzustellen.
Kann eine örtlich- bzw. termingerechte Ausstrahlung des Werbemittels aus technischen Gründen oder aus von der Livesystems AG nicht zu vertretenden Umständen nicht erfolgen, wird die Werbeausstrahlung von der Livesystems AG auf einen anderen, nach Möglichkeit gleichwertigen Sendetermin verlegt. Bei einer zeitlichen Verschiebung der Werbeausstrahlung wird der Werbekunde von der Livesystems AG unverzüglich hierüber in Kenntnis gesetzt. Sofern der Werbekunde die von der Livesystems AG vorgeschlagene Verschiebung der Werbeausstrahlung in eine andere Zeitspanne nicht unverzüglich per E-Mail () ablehnt, gilt dies als Einverständnis des Werbekunden mit der Verschiebung der Werbeausstrahlung.
Im Fall eines Ausfalls des digitalen Mediums der Livesystems AG über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10% der gebuchten Zeit) kompensiert die Livesystems AG die Dauer des Ausfalls durch eine nachträgliche Werbeausstrahlung, sofern dies den Interessen des Werbekunden entspricht. Falls eine Kompensation nicht vereinbart werden kann, entfällt die Zahlungspflicht des Werbekunden für nicht ausgestrahlte Werbezeit.
Wenn die Werbeausstrahlungen nur bei einzelnen Bildschirmen ausfallen, jedoch dieser Ausfall mehr als 5% aller Bildschirme des gebuchten Bildschirm-Netzwerkes der Livesystems AG ausmacht, hat der Werbekunde einen prozentualen Anspruch auf Wiederholungen der ausgefallenen Werbeausstrahlung. Der Wiederholungsanspruch wird durch den Prozentsatz der ausgefallenen Werbeausstrahlungen bestimmt. Weitere Ansprüche des Werbekunden sind ausgeschlossen.
Die Livesystems AG übernimmt keine Verantwortung für einen allfälligen Datenverlust auf dem übertragungsweg zwischen dem Werbekunden und ihren Servern und haftet nicht für die Datensicherheit.
Die Livesystems AG schliesst im übrigen jede Gewährleistung ausdrücklich aus.
Die Livesystems AG kann die ihr übermittelten Werbemittel auf verschiedene Parameter prüfen, übernimmt dadurch aber weder ausdrücklich noch konkludent eine Gewähr oder eine Haftung.
Auf den online Plattformen
Die Livesystems Holding AG hat das Recht, den Inhalt und den Auftritt der Webseiten ihrer Töchter jederzeit zu ändern. Die Livesystems AG kann für die Erbringung ihrer Leistungen Dritte beiziehen. Die Livesystems AG übernimmt keine Gewähr für das jederzeitige störungsfreie Funktionieren ihrer Webseite und Leistungen.
d) Rechts- oder sittenwidrigen Handlungen des Werbekunden
Besteht der Verdacht, dass ein Werbekunde die Dienstleistungen der Livesystems AG in rechts- oder sittenwidriger Weise in Anspruch nimmt, kann die Livesystems AG die Werbeausstrahlung sofort und für unbestimmte Zeit sperren und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und/oder das rechtswidrige Verhalten den Behörden melden.
Die Livesystems AG unterrichtet den Werbekunden innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen über ihren Entscheid. Er hat die mutmasslich rechts- bzw. sittenwidrigen Inhalte unverzüglich zu entfernen oder deren Rechtmässigkeit darzulegen und zu beweisen. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
Der Werbekunde kann aus dem Umstand, dass während der Sperrung keine Werbeausstrahlung erfolgt ist, keine Reduktion des Preises oder sonstigen Ansprüche gegen die Livesystems AG geltend machen. Hingegen können die Mehrkosten seitens der Livesystems AG dem Werbekunden in Rechnung gestellt werden.
Schadenersatz und weitere Ansprüche der Livesystems AG bleiben vorbehalten.
e) Haftung und Haftungsausschluss
Die Livesystems AG haftet gegenüber dem Werbekunden, ungeachtet des Rechtsgrunds, nur für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn wird ausdrücklich wegbedungen.
Für Missbrauch durch Dritte (z.B. Hacker, Versender von Computerviren etc.), für Sicherheitsmängel von Fernmeldenetzen und Internet übernimmt die Livesystems AG keinerlei Verantwortung.
f) Abonnemente
Die Gültigkeit der Abonnemente ist unbefristet. Die minimale Laufdauer wird zum Zeitpunkt des Abschlusses in der Auftragsbestätigung bestimmt. Danach bestehen für beide Parteien eine Kündigungsfrist von minimal einem Monat. Eine Kündigung muss schriftlich und eingeschrieben auf dem Postweg die Gegenpartei vor Ablauf der Frist erreichen.
6. Vergütung
a) Preise
Der Preis für die Werbeausstrahlung richtet sich grundsätzlich nach den in der Auftragsbestätigung der Livesystems AG angegebenen Preisen. Die Preise verstehen sich jeweils in CHF (exkl. MWSt).
Bei digital ausgelieferten Werbemitteln, welche nach Ad Impressions, Klicks oder auf andere Weise abgerechnet werden, sind ausschliesslich der Messungen der Livesystems AG massgebend.
b) Rechnungsstellung
Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, ist die Vergütung monatlich, gemäss zugestellter Rechnung der Livesystems AG, innert 30 Tagen zu bezahlen.
c) Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist die Livesystems AG berechtigt, sämtliche Werbeausstrahlungen für den sich im Verzug befindenden Werbekunden zu sistieren. Allfällige Mahngebühren (CHF 40.–) wie auch ein Verzugszins von 5% gehen zu Lasten des Werbekunden.
Bei begründeten Zweifeln bezüglich der Zahlungsfähigkeit des Werbekunden (z.B. Konkurs oder Nachlassstundung) ist die Livesystems AG jederzeit berechtigt, die Werbeausstrahlung ohne Rücksicht auf einen ursprünglich vereinbarten Zahlungstermin von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
d) Rabatte
Der Werbekunde hat keinen Anspruch auf Rabatt. Allfällige Rabatte gelten nur, wenn sie im Einzelfall vereinbart worden sind.
e) Verrechnungsverbot
Die Parteien dürfen ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag [sowie deren Vertragsbestandteile] nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei an Dritte abtreten oder übertragen.
7. Schutzrechte und Datenschutz
a) Schutzrechte
Sämtliche Schutzrechte (Urheberrechte, Markenrechte etc.) in Bezug auf Informationen, welche auf den Webseiten der Livesystems AG zugänglich sind, gehören der Livesystems AG oder Dritten, welche die Informationen der Livesystems AG zur Verfügung stellen.
Der Werbekunde räumt der Livesystems AG sämtliche für die vertragsgemässe Nutzung der Werbung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz (verwandte Schutzrechte)- und sonstigen Rechte ein, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, übertragung, Sendung, Bearbeitung, Speicherung in und Abruf aus einer Datenbank und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Umfang.
Der Werbekunde gewährleistet, dass (i) er Inhaber oder Lizenznehmer der urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz (verwandte Schutzrechte)- und sonstigen Rechte an den Inhalten der Werbemittel und zur Einräumung der vertraglich vorgesehenen Nutzungsbefugnisse an Livesystems AG berechtigt ist, und (ii) die Werbemittel keine persönlichkeits-, wettbewerbs- oder gesetzeswidrigen Inhalte aufweisen.
Sofern die Livesystems AG wegen Verletzung von Schutzrechten Dritter oder Persönlichkeits-, Wettbewerbs- oder Gesetzesverletzungen im Zusammenhang mit den Werbemitteln in Anspruch genommen wird, hält der Werbekunde die Livesystems AG vollumfänglich schadlos.
b) Datenschutz
Bei der Bearbeitung von persönlichen Daten halten sich die Livesystems AG und der Werbekunde an das schweizerische Datenschutzrecht und − soweit anwendbar − an das Fernmelderecht.
Der Werbekunde verpflichtet sich, bei der Registrierung und anlässlich aller weiteren Geschäftskontakte mit der Livesystems AG wahre Angaben zu machen.
Die Livesystems AG ist ab Ausstrahlungsbeginn berechtigt, die vom Kunden gelieferten Spots für Präsentationen und Dokumentationen zu verwenden und/oder auf der eigenen Website zu publizieren, sofern keine gegenteilige Vereinbarung zwischen Kunde und der Livesystems AG getroffen wurde.
8. Keine Exklusivität
Die Livesystems AG sichert dem Werbekunden keinerlei Exklusivrechte zu. Sie behält sich insbesondere das Recht vor, jederzeit für beliebige andere Werbekunden Werbeausstrahlungen durchzuführen oder für ihre eigenen Produkte und Dienstleistungen Werbung zu machen.
9. Geheimhaltung
Die Parteien behandeln alle Informationen, die sie aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zur Kenntnis erhalten haben, und die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind, vertraulich. Diese Geheimhaltungspflicht deckt auch den vorvertraglichen Informationsaustausch und dauert unbegrenzt über die Beendigung des Vertrages hinaus.
10. Vertragsänderung
Jede Vertragsänderung (inkl. jede Abweichung zu den AGB sowie zu allfälligen anderen Vertragsbestandteilen und Nebenabreden) bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung und Ergänzung dieser Schriftformklausel.
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Vertragsabschluss über die zu diesem Zeitpunkt gültige Fassung der AGB sowie deren Ergänzungen zu informieren. Massgebend ist der deutsche Text. Abweichende Bestimmungen sind nur dann verbindlich, wenn die Parteien sie schriftlich vereinbart haben.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Die vorstehenden Bestimmungen geltend entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Als ausschliesslicher Gerichtsstand für Auseinandersetzungen aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag gelten die ordentlichen Gerichte der Stadt Bern.
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Vorbehalten bleiben die zwingenden Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts und die öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Liebefeld, Stand April 2019