AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbeausstrahlungen bei Livesystems (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden (nachfolgend auch Werbekunde) und der Livesystems Group AG sowie deren Tochtergesellschaften Livesystems dooh AG und Livesystems AG (nachfolgend Livesystems) in Bezug auf die Ausstrahlung von Werbemitteln über das digitale Medium auf den jeweiligen dooh Plattformen. Obwohl im nachfolgenden Text der Einfachheit halber nur von der Livesystems die Rede ist, gelten die AGB für alle vorgenannten Livesystems-Gesellschaften. Der Kunde und die Livesystems werden nachfolgend zusammen auch Parteien genannt.

Die AGB bilden einen Bestandteil des Vertrags zwischen dem Kunden und der Livesystems.
Personenbezeichnungen gelten gleichermassen für alle Geschlechter sowie für eine Mehrzahl von Personen.

2. Vertragsgegenstand

Der Kunde bestellt die Werbeausstrahlung bei der Livesystems. Werbeausstrahlungen können entweder online oder durch Versand des Werbemittels samt unterschriebenen Vertragsunterlagen per Post oder per E-Mail gemäss Bestellformular bestellt werden.

3. Zustandekommen, Dauer und Beendigung des Vertrages

Das Vertragsverhältnis kommt zustande:

  • falls der Vertrag über das Webinterface unter der URL-Adresse www.livesystems.ch abgeschlossen wird: wenn der Werbekunde sein Angebot über das Webinterface elektronisch an die Livesystems geschickt hat, diese Bestellung auf dem Server der Livesystems AG empfangen wurde und die Livesystems AG dem Werbekunden eine schriftliche Bestätigung (E-Mail ausreichend) zugeschickt hat;
  • oder falls der Vertrag per Post oder per E-Mail abgeschlossen wird: durch die Unterzeichnung des Bestellformulars durch den Werbekunden und die Gegenzeichnung des Bestellformulars durch die Livesystems.
  • oder falls die Auftragsbestätigung dem Kunde per Post oder per E-Mail gesendet wird: Der Vertrag ist rechtsgültig sofern die Auftragsbestätigung nicht innert 5 Arbeitstagen von Seiten des Kunden schriftlich storniert wird.

Falls weder eine schriftliche Bestätigung noch eine Gegenzeichnung seitens der Livesystems erfolgen sollte, gilt die erste Werbeausstrahlung bzw. online Schaltung des Werbemittels als Annahme der Offerte (Bestellung) durch die Livesystems.

Das Vertragsverhältnis ist zeitlich befristet. Es endet mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Dauer. Ausnahme dazu bilden abgeschlossene Abonnemente. Solche Produkte sind entsprechend bezeichnet (z.B. Abo).

Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jederzeit vorbehalten. Die Livesystems kann den Vertrag insbesondere dann fristlos auflösen, wenn der Werbekunde die geschuldete Vergütung nicht rechtzeitig bezahlt, gegen das geltende Recht, gegen die AGB, gegen weitere Vertragsbestandteile oder gegen andere Verhaltensregeln (z.B. Netiquette) verstösst oder die Dienstleistungen zu rechts- oder sittenwidrigen Zwecken missbraucht. Schadenersatz und weitere Ansprüche der Livesystems bleiben vorbehalten.

Die Gültigkeit der Abonnemente ist unbefristet. Die minimale Laufdauer wird zum Zeitpunkt des Abschlusses in der Auftragsbestätigung bestimmt. Danach bestehen für beide Parteien eine Kündigungsfrist von minimal einem Monat. Eine Kündigung muss schriftlich und eingeschrieben auf dem Postweg erfolgen.

4. Rücktritt vom Vertrag

  1. Der Kunde kann vom Vertrag nach Vertragsabschluss gem. Ziff. 3 mit nachstehenden Kostenfolgen zurücktreten. Die Livesystems ist vom Kunden schriftlich über den Rücktritt zu informieren, wobei das Eingangsdatum der Information bei der Livesystems massgebend ist.
  2. Zu beachten sind nachstehende Kostenfolgen:
    • keine Kostenfolge bei einem Rücktritt innert 14 Tagen ab Bestellung, wenn zwischen dem Rücktritt und der ersten Ausstrahlung wenigstens 14 Tage liegen.
    • bei Verträgen mit einer Laufzeit, die kürzer als ein Jahr ist jeweils in % des Rechnungsbetrags:
    • bis 8 Wochen vor Ausstrahlungsbeginn: 20%, 7 bis 6 Wochen vor Ausstrahlungsbeginn: 50%, ab 5 Wochen vor Ausstrahlungsbeginn: 100%
    • bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr jeweils in % des Preises für eine Ausstrahlungsperiode:
    • bis 12 Wochen vor Ausstrahlungsbeginn: 50%, 11 bis 5 Wochen vor Ausstrahlungsbeginn: 75%, ab 4 Wochen vor Ausstrahlungsbeginn: 100%
  3. Teilrücktritte (Reduktion des gebuchten Werbevolumens) und zeitliche Verschiebungen in Folgeperioden sind Rücktritten gleichgestellt.

5. Rechte und Pflichten des Werbekunden

  1. Erforderliche Rechte für die Werbeausstrahlung

    Der Werbekunde sichert der Livesystems zu, dass er die erforderlichen Rechte über sämtliche Informationen und Elemente, die er zur Werbeausstrahlung benötigt, besitzt.

  2. Inhalt und Gestaltung des Werbemittels

    Der Werbekunde ist für den Inhalt und die Gestaltung der auszustrahlenden Werbemittel alleine verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Branchenregeln einzuhalten und ist diesbezüglich gegenüber der Livesystems verantwortlich.

    Namentlich rechts- und sittenwidrige Inhalte (wie z.B. Pornografie, Gewaltdarstellungen, rassistische Äusserungen, Aufrufe zu Straftaten, Verletzung von Persönlichkeitsrechten und von anderen Rechten Dritter sowie Beleidigungen) sind strikte untersagt; Tabak- und Alkoholwerbungen sind nur in gewissen Gebieten zulässig. Der Kunde stellt hierfür der Livesystems einen Entwurf zur Verfügung.

    Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, müssen deutlich als Werbung kenntlich gemacht werden. Werbemittel müssen sich von der Darstellung der Newsinformationen und den Informationen des Verkehrsbetriebes unterscheiden.

    Der Werbekunde darf grundsätzlich in derselben Werbeausstrahlung nicht für mehrere Produkte oder Unternehmen werben. Ausnahmen sind nach Rücksprache und mittels ausdrücklicher Zustimmung per E-Mail durch die Livesystems möglich.

    Politische Werbemittel unterstehen zahlreichen behördlichen Vorschriften. Der Kunde zeigt der Livesystems an, wenn ein Werbemittel ein politisches Sujet beinhaltet. Der Livesystems sind die politische Partei oder Organisation und der Autor des Werbemittels stets schriftlich bekannt zu geben. Die Transportunternehmen sind berechtigt, die Ausführung der Werbung von ihrer Zustimmung abhängig zu machen. Der Kunde stellt hierfür der Livesystems einen Entwurf zur Verfügung.

  3. Einhaltung von technischen Vorgaben, Fristen und Datensicherheit

    Der Werbekunde ist für die Lieferung der auszustrahlenden Werbemittel entsprechend der jeweils geltenden technischen Vorgaben verantwortlich. Sind diese technischen Spezifikationen nicht vollständig erfüllt, ist die Livesystems befugt, die Werbemittel nicht zu publizieren, bis die entsprechenden technischen Spezifikationen korrekt umgesetzt sind. Der Werbekunde ist für die Einhaltung der durch die Livesystems kommunizierten Anlieferungsfristen verantwortlich.

    Die Kosten und Folgen im Zusammenhang mit zu spät oder mangelhaft gelieferten Daten trägt der Kunde.

    Bei nicht ordnungsmässiger Anlieferung des Werbemittels (insbesondere verspäteter Anlieferung oder technischer Ungeeignetheit oder Mängel) übernimmt die Livesystems keine Gewähr für die vereinbarte Werbeausstrahlung des Werbemittels. Demgegenüber kann die Livesystems dem Werbekunden den für die vereinbarte Werbeausstrahlung geschuldeten Preis in Rechnung stellen, wenn die Werbeausstrahlung aus Umständen, die der Werbekunde zu vertreten hat, unmöglich wird. Folgende Videoformate sind zulässig: mpg, mov, avi und flv. Ausnahmen sind nach Rücksprache und mittels ausdrücklicher Zustimmung per E-Mail durch die Livesystems möglich.

    Bei der Übermittlung von Werbemitteln trägt der Werbekunde das Risiko des Datenverlusts oder der Datenbeschädigung. Er ist auch verantwortlich für die Datensicherheit.

  4. Mängel des Werbemittels bzw. der Werbeausstrahlung

    Der Werbekunde hat das Werbemittel während der ersten Werbeausstrahlung zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist beginnt mit der ersten Werbeausstrahlung und endet nach Ablauf von zwanzig Prozent (20%) der Vertragsdauer, spätestens aber nach zwei (2) Arbeitstagen. Unterlässt der Werbekunde die Mängelrüge in der genannten Zeitspanne, so gilt die Werbeausstrahlung als genehmigt.

    Sonstige Ansprüche des Werbekunden gegenüber der Livesystems, insbesondere auf mangelfreie Ausstrahlung oder auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

  5. Inhaltliche Änderung des Werbemittels und der zeitlichen Verschiebung der Werbeausstrahlung

    Änderungen des Inhalts des Werbemittels können während der Vertragsdauer unter Einhaltung der AGB vom Werbekunden selbst vorgenommen werden. Der Werbeinhalt darf nicht so verändert werden, dass für andere Produkte oder andere Unternehmen geworben wird.

    Der Antrag um Verschiebung des vereinbarten Zeitpunktes einer bereits gebuchten Werbeausstrahlung ist nur an Werktagen möglich und muss ein (1) Arbeitstag vor dem vereinbarten Aufschaltungstermin unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazitäten der Livesystems per E-Mail () mitgeteilt werden. Eine solche Verschiebung ist grundsätzlich nur vor dem Beginn der ersten Werbeausstrahlung zulässig und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Livesystems. Der Werbekunde hat keinen Anspruch auf Verschiebung. Weitere Verschiebungen müssen mit der Livesystems frühestmöglich vorbesprochen werden. Für den neuen Zeitpunkt der Werbeausstrahlung gelten die jeweils aktuellen Konditionen und Preise. Ergänzend ist Ziffer 4 Bst. c zu beachten.

  6. Schadloshaltung

    Wie vorstehend beschrieben ist der Werbekunde für den Inhalt und die Gestaltung des Werbemittels sowie für den Besitz aller Rechte (namentlich Immaterialgüterrechte), die zur Werbeausstrahlung erforderlich sind, allein verantwortlich. Der Werbetreibende verpflichtet sich, die Livesystems sowie ein Organ oder einen Mitarbeiter der Livesystems von sämtlichen Schadenersatzforderungen, Ansprüchen Dritter, allfälligen Bussen und Verfahrenskosten, die mit einer von ihm beauftragten Werbeausstrahlung zusammenhängen, vollständig schadlos zu halten. Gleiches gilt für Kosten, Strafen und Ausgaben, einschliesslich der Kosten für eine Abwehr von Ansprüchen und sonstigen Rechtsvertretungs-, Expertise und Gerichtskosten, inkl. Rechtswahrung in Strafverfahren, die sich aufgrund oder als Ergebnis von solchen Ansprüchen Dritter oder Vorgehen von Behörden ergeben.

6. Rechte und Pflichten der Livesystems

  1. Allgemeines

    Die Livesystems erbringt gegenüber dem Werbekunden die vereinbarten Leistungen grundsätzlich zu den unter www.livesystems.ch publizierten Konditionen. Sie kann davon jederzeit und voraussetzungslos abweichen. Bei Abweichungen ist der in der Auftragsbestätigung der Livesystems angegebene Preis massgebend.Die Livesystems kann ihre Dienstleistungen jederzeit weiterentwickeln und aus sachlichen Gründen in angemessener Weise anpassen. Insbesondere kann die Livesystems zur Leistungserbringung ohne Zustimmung des Werbekunden Dritte beiziehen. Solche Anpassungen gelten nicht als Vertragsänderung. Die Angemessenheit einer Anpassung wird vermutet.

    Der Livesystems bleibt es frei, ihre Dienstleistungen jederzeit zu ändern oder Preisänderungen vorzunehmen.

  2. Ablehnungs- und Sperrungsrecht

    Die Livesystems hat jederzeit das Recht, Werbebestellungen ohne Begründung abzulehnen oder deren Werbeausstrahlung zu sperren.

    Die Livesystems behält sich insbesondere vor, Werbemittel aufgrund deren Inhalte, Form oder technischer Qualität sowie aufgrund von Eigenschaften des Werbekunden abzulehnen oder deren Werbeausstrahlung zu sperren. In einem solchen Fall wird die Livesystems ihren Entscheid dem Werbekunden innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen mitteilen. Der Werbekunde kann der Livesystems in der Folge eine geänderte, revidierte und den Anforderungen von Livesystems entsprechende Version des Werbemittels vor Ablauf der Vertragsdauer nachliefern. Der Werbekunde kann aus dem Umstand, dass während der Sperrdauer keine Werbeausstrahlung erfolgte, keine Ansprüche gegen die Livesystems ableiten. Demgegenüber behält die Livesystems ihren Anspruch auf die vereinbarte Vergütung während dieser Periode, selbst wenn die Werbeausstrahlung nicht erfolgt sein sollte. Allfällige der Livesystems entstehende Mehrkosten sind vom Werbekunden zu tragen.

  3. Gewährleistung bzw. Gewährleistungsausschluss

    Auf den digitalen out of home Medien der Livesystems

    Die Livesystems gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen einen technisch hohen Standard für das Funktionieren ihres digitalen Mediums sowie für eine örtlich- und termingerechte Wiedergabe der Werbeausstrahlung. Der Werbekunde nimmt jedoch zur Kenntnis, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, eine jederzeitige fehlerfreie Werbeschaltung bzw. -ausstrahlung sicherzustellen. Aus diesem Grund übernimmt die Livesystems – vorbehältlich der nachstehenden Bestimmungen – keine Garantie für den ununterbrochenen Service, für den Service zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Ort respektive für eine fehlerfreie Werbeschaltung bzw. -ausstrahlung.

    Kann eine örtlich- bzw. termingerechte Ausstrahlung des Werbemittels aus technischen Gründen oder aus von der Livesystems nicht zu vertretenden Umständen nicht erfolgen, wird die Werbeausstrahlung von der Livesystems auf einen anderen, nach Möglichkeit gleichwertigen Sendetermin verlegt. Bei einer zeitlichen Verschiebung der Werbeausstrahlung wird der Werbekunde von der Livesystems unverzüglich hierüber in Kenntnis gesetzt. Sofern der Werbekunde die von der Livesystems vorgeschlagene Verschiebung der Werbeausstrahlung in eine andere Zeitspanne nicht unverzüglich per E-Mail () ablehnt, gilt dies als Einverständnis des Werbekunden mit der Verschiebung der Werbeausstrahlung.

    Im Fall eines Ausfalls des digitalen Mediums der Livesystems über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10% der gebuchten Zeit) kompensiert die Livesystems die Dauer des Ausfalls durch eine nachträgliche Werbeausstrahlung, sofern dies den Interessen des Werbekunden entspricht. Falls eine Kompensation nicht vereinbart werden kann, entfällt die Zahlungspflicht des Werbekunden für nicht ausgestrahlte Werbezeit.

    Wenn die Werbeausstrahlungen nur bei einzelnen Bildschirmen ausfallen, jedoch dieser Ausfall mehr als 5% aller Bildschirme des gebuchten Bildschirm-Netzwerkes der Livesystems ausmacht, hat der Werbekunde einen prozentualen Anspruch auf Wiederholungen der ausgefallenen Werbeausstrahlung. Der Wiederholungsanspruch wird durch den Prozentsatz der ausgefallenen Werbeausstrahlungen bestimmt.

    Die Livesystems übernimmt keine Gewähr für die Ausstrahlung der Werbemittel in einer bestimmten Reihenfolge.

    Die Livesystems übernimmt keine Verantwortung für einen allfälligen Datenverlust auf dem übertragungsweg zwischen dem Werbekunden und ihren Servern und haftet nicht für die Datensicherheit.

    Die Livesystems kann die ihr übermittelten Werbemittel auf verschiedene Parameter prüfen, übernimmt dadurch aber weder ausdrücklich noch konkludent eine Gewähr oder eine Haftung.

    Auf den online Plattformen
    Die Livesystems übernimmt keine Gewähr für das jederzeitige störungsfreie Funktionieren ihrer Webseite und Leistungen.

  4. Rechts- oder sittenwidrige Handlungen des Werbekunden

    Besteht der Verdacht, dass ein Werbekunde die Dienstleistungen der Livesystems in rechts- oder sittenwidriger Weise in Anspruch nimmt, kann die Livesystems die Werbeausstrahlung sofort und für unbestimmte Zeit sperren und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und/oder das rechtswidrige Verhalten den Behörden melden.

    Die Livesystems unterrichtet den Werbekunden innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen über ihren Entscheid. Er hat die mutmasslich rechts- bzw. sittenwidrigen Inhalte unverzüglich zu entfernen oder deren Rechtmässigkeit darzulegen und zu beweisen. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

    Der Werbekunde kann aus dem Umstand, dass während der Sperrung keine Werbeausstrahlung erfolgt ist, keine Reduktion des Preises oder sonstige Ansprüche gegen die Livesystems geltend machen. Hingegen können die Mehrkosten seitens der Livesystems dem Werbekunden in Rechnung gestellt werden.

    Schadenersatz und weitere Ansprüche der Livesystems bleiben vorbehalten.

  5. Haftung und Haftungsausschluss

    Jede Haftung der Livesystems für durch leichte und mittlere Fahrlässigkeit verursachte Schäden wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Die Livesystems haftet – soweit gesetzlich zulässig – insbesondere nicht für mittelbare, indirekte oder Folgeschäden, wie z.B. entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Schäden infolge Downloads.

    Die Livesystems haftet nicht für Schäden, die von durch sie beigezogenen Hilfspersonen sowie Dritten (z.B. Subunternehmen, Zulieferanten usw.) infolge leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit verursacht werden.Die Livesystems haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung ihrer Dienstleistungen.

    Vorbehalten bleiben Ansprüche aus Produktehaftpflicht sowie Personenschäden.

    Die Livesystems haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für Schäden aufgrund höherer Gewalt oder Störungen, die insbesondere durch fehlende Internetverbindung, rechtswidrige Eingriffe in Telekommunikationseinrichtungen und -netze, Überlastung des Netzes, mutwillige Verstopfung der elektronischen Zugänge durch Dritte oder Unterbrüche entstehen.

  6. Beizug Dritter

    Die Livesystems kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen.

7. Vergütung

  1. Preise

    Der Preis für die Werbeausstrahlung richtet sich grundsätzlich nach den in der Auftragsbestätigung der Livesystems angegebenen Preisen. Die Preise verstehen sich jeweils in CHF (exkl. MWSt).Bei digital ausgelieferten Werbemitteln, welche nach Ad Impressions, Klicks oder auf andere Weise abgerechnet werden, sind ausschliesslich die Messungen der Livesystems massgebend.

  2. Rechnungsstellung

    Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, ist die Vergütung monatlich, gemäss zugestellter Rechnung der Livesystems, innert 30 Tagen zu bezahlen.

  3. Zahlungsverzug

    Bei Zahlungsverzug ist die Livesystems berechtigt, sämtliche Werbeausstrahlungen für den sich im Verzug befindenden Werbekunden zu sistieren. Allfällige Mahngebühren (CHF 40.— je Mahnung) wie auch ein Verzugszins von 5% gehen zu Lasten des Werbekunden.Bei begründeten Zweifeln bezüglich der Zahlungsfähigkeit des Werbekunden (z.B. Konkurs oder Nachlassstundung) ist die Livesystems jederzeit berechtigt, die Werbeausstrahlung ohne Rücksicht auf einen ursprünglich vereinbarten Zahlungstermin von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

  4. Abtretungsverbot

    Der Werbekunde darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag [sowie deren Vertragsbestandteile] nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Livesystems an Dritte abtreten oder übertragen.

8. Schutzrechte und Datenschutz

  1. Schutzrechte

    Sämtliche Schutzrechte (Urheberrechte, Markenrechte etc.) in Bezug auf Informationen, welche auf den Webseiten der Livesystems zugänglich sind, gehören der Livesystems oder Dritten, welche die Informationen der Livesystems zur Verfügung stellen.

    Der Werbekunde räumt der Livesystems sämtliche für die vertragsgemässe Nutzung der Werbung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz (verwandte Schutzrechte)- und sonstigen Rechte ein, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Speicherung in und Abruf aus einer Datenbank und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Umfang.

    Der Werbekunde gewährleistet, dass (i) er Inhaber oder Lizenznehmer der urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz (verwandte Schutzrechte)- und sonstigen Rechte an den Inhalten der Werbemittel und zur Einräumung der vertraglich vorgesehenen Nutzungsbefugnisse an Livesystems berechtigt ist, und (ii) die Werbemittel keine persönlichkeits-, wettbewerbs- oder gesetzeswidrigen Inhalte aufweisen.

    Sofern die Livesystems wegen Verletzung von Schutzrechten Dritter im Zusammenhang mit den Werbemitteln in Anspruch genommen wird, hält der Werbekunde die Livesystems im Sinn von Ziffer 5 Bst. f vollumfänglich schadlos.

  2. Datenschutz

    Bei der Bearbeitung von persönlichen Daten halten sich die Livesystems und der Werbekunde an das schweizerische Datenschutzrecht und − soweit anwendbar − an das Fernmelderecht.

    Die Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren Bestimmungen einzuhalten. Personendaten dürfen nur für den Zweck und im Umfang, in dem dies für die Erfüllung und Durchführung des Vertrags sowie die Abwicklung des Kundenverhältnisses erforderlich ist, bearbeitet werden, die Datenbearbeitung hat verhältnismässig, nach Treu und Glaube sowie transparent zu erfolgen. Jede Partei bearbeitet die vorliegend zu bearbeitenden Daten als selbstständig Verantwortliche und hat die entsprechenden Pflichten zu wahren.

    Es müssen Massnahmen bestehen, um Personendaten durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten, ungewollte Löschung, Verlust, Vernichtung, Veränderung oder Beschädigung zu schützen. Die Massnahmen gewährleisten ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit der Daten sowie der Belastbarkeit der Systeme.

    Die Parteien verpflichten sich, sich bei Bedarf bei der Erfüllung datenschutzrechtlicher Ansprüche der betroffenen Personen, insbesondere Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung und Löschung von Daten, zu unterstützen.

    Die Parteien sind berechtig zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung Dritte beizuziehen. Diese Dritten dürfen die Daten nur so bearbeiten, wie dies die Parteien selbst auch dürften und unterstehen der Weisung der jeweiligen Partei.

    Die Parteien überbinden ihren Mitarbeitenden sowie beigezogenen Dritten (z.B. Zulieferanten, Subunternehmer) die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Pflichten.

    Nach Abschluss des Vertrages oder nach Erreichen des Zwecks, haben die Parteien die Daten der jeweils anderen Partei zu löschen. Vorbehalten bleiben Daten, welche die Parteien zweckgebunden selbstverantwortlich bearbeiten oder entgegenstehende gesetzliche Aufbewahrungspflichten.

    Der Werbekunde verpflichtet sich, bei der Registrierung und anlässlich aller weiteren Geschäftskontakte mit der Livesystems wahre Angaben zu machen.

    Die Livesystems AG ist ab Ausstrahlungsbeginn berechtigt, die vom Kunden gelieferten Spots für Präsentationen und Dokumentationen zu verwenden und/oder auf der eigenen Website zu publizieren, sofern keine gegenteilige Vereinbarung zwischen Kunde und der Livesystems getroffen wurde.

9. Keine Exklusivität

Die Livesystems AG sichert dem Werbekunden keinerlei Exklusivrechte zu. Sie behält sich insbesondere das Recht vor, jederzeit für beliebige andere Werbekunden Werbeausstrahlungen durchzuführen oder für ihre eigenen Produkte und Dienstleistungen Werbung zu machen.

10. Geheimhaltung

Die Parteien behandeln alle Informationen, die sie aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zur Kenntnis erhalten haben, und die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind, vertraulich. Diese Geheimhaltungspflicht deckt auch den vorvertraglichen Informationsaustausch und dauert unbegrenzt über die Beendigung des Vertrages hinaus. Die Parteien verpflichten sich, alle wirtschaftlich zumutbaren sowie technisch und organisatorisch möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit vertrauliche Tatsachen und Informationen gegen den Zugang und die Kenntnisnahme durch Unbefugte wirksam geschützt sind. Keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht liegt vor bei der Weitergabe vertraulicher Informationen durch die Livesystems innerhalb des Postkonzerns oder an beigezogene Dritte. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit eine Verpflichtung zur Offenlegung der vertraulichen Informationen durch eine vollstreckbare behördliche oder richterliche Anordnung oder zwingendes Gesetz besteht. Die jeweils andere Partei ist – sofern rechtlich zulässig – vorgängig zu informieren.

11. Vertragsänderung

Jede Vertragsänderung (inkl. jede Abweichung zu den AGB sowie zu allfälligen anderen Vertragsbestandteilen und Nebenabreden) bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung und Ergänzung dieser Schriftformklausel.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Die vorstehenden Bestimmungen geltend entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Bern. (Teil-)Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.

Liebefeld, Stand Juli 2023